Pflichten bei der Videoüberwachung
Seit dem 25.05.2018 bestehen auch für die Videoüberwachung nach der nun geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erweiterte Informationspflichten. So hat der für die Verarbeitung Verantwortliche, was in diesem Fall der Betreiber der Videoüberwachungsanlage ist, unter anderem im Verhältnis zum alten BDSG deutlich erweiterte Informationspflichten.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) Sebastian Günnewig klärt insoweit in seinen Praxishinweisen zur datenschutzkonformen Videoüberwachung auf: „(…) Von diesen neuen Informationspflichten sind nicht nur Verantwortliche betroffen, die eine funktionierende Videoüberwachungsanlage betreiben, sondern vielmehr auch solche Stellen, die eine außerbetrieb-genommene Videoüberwachungsanlage oder Dummy-Kameras zur Abschreckung verwenden.“
Aufzuklären gilt es in diesen Szenarien über zahlreiche Informationen, welche sich insbesondere aus Art. 13 DSGVO ergeben. Nach einer Stellungnahme einer Landesbehörde für Datenschutz ist zu empfehlen, diesen Informationspflichten durch vorgelagerte Hinweisschilder und einem nachgelagerten Informationsschild nachzukommen.
Auf der sicheren Seite
Das Primezert® DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild Video-Überwachung ermöglicht eine datenschutzkonforme Informationsdarbietung für den vorgelagerten Bereich, also beispielsweise im Eingangsbereich, an Schaufenstern oder im Außenbereich bspw. an der Fassade.
Ergänzend hierzu wird empfohlen, für den nachgelagerten Bereich, also beispielsweise im Kassenbereich, am Empfang oder der Rezeption, die Primezert® DSGVO Datenschutz-Hinweis-Tafel Video-Überwachung, welche Sie in einem anderen Angebot finden, zu verwenden.
Das Primezert® DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild Video-Überwachung ist aus einer robusten 3mm PVC-Hartschaumplatte mit seidenmatter und hochweißer Oberfläche. Das Schild ist wasserfest und B1-zertifiziert, also schwer entflammbar. Das Schild ist für den Innenbereich und auch eingeschränkt für den Außenbereich geeignet, da es mit witterungsbeständiger UV-Tinte bedruckt wird. Etwaigen Witterungseinflüssen im Außenbereich halten die Schilder mindestens 3 Jahre stand.
- Ermöglicht datenschutzkonformen Betrieb einer Videoüberwachungsanlage nach DSGVO und BDSG
- auch für den datenschutzkonformen Betrieb von Dummy-Kameras und außerbetrieb-genommenen Videoüberwachungsanlagen geeignet
- Größe: 20 x 30 cm
- Material: robuste PVC-Hartschaumplatte, schwer entflammbar, bedruckt mit witterungsbeständiger UV-Tinte
- für den Innenbereich und auch eingeschränkt für den Außenbereich geeignet