Seit dem 25.05.2018 gilt auch für die Videoüberwachung die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Der Betreiber der Videoüberwachungsanlage hat damit unter anderem deutlich erweiterte Informationspflichten.
Von diesen neuen Informationspflichten sind nicht nur Verantwortliche betroffen, die eine funktionierende Videoüberwachungsanlage betreiben, sondern vielmehr auch solche Stellen, die eine außerbetrieb-genommene Videoüberwachungsanlage oder Dummy-Kameras zur Abschreckung verwenden.
Aufzuklären gilt es in diesen Szenarien über zahlreiche Informationen, welche sich insbesondere aus Art. 13 DSGVO ergeben. Nach einer Stellungnahme einer Landesbehörde für Datenschutz ist zu empfehlen, diesen Informationspflichten durch vorgelagerte Hinweisschilder und einem nachgelagerten Informationsschild nachzukommen.
Der Primezert DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild ist mit seiner Obefläche aus gebürstetem Aluminium äußerst stabil, formschön und zudem edel. Es kann aufgrund des geringen Gewichts einfach im Außenbereich bspw. an der Fassade befestigt werden. Aufgrund seiner kleinen Maße kann es nahezu auf jeder Fläche angebracht werden, es ist mit einem matten UV-Lack beschichtet und somit witterungsbeständig.
Dieser Primezert DSGVO Datenschutz-Warn-Schild unterstützt einen datenschutzkonformen, vorgelagerten Hinweis auf die Videoüberwachung und informiert Betroffene darüber, dass für sie weitere diesbezügliche Informationen bereitgehalten werden.
HINWEIS: Unsere Aufkleber und Schilder sind mit einer UV-Speziallackierung geschützt, welche einen besseren Schutz gegen Witterungs- und UV-Einflüsse bietet. Die Lichtechtheit (Widerstandsfähigkeit der Druckfarben gegen Lichteinwirkung) ist allerdings abhängig von der Sonneneinstrahlung sowie weiteren möglichen Lichteinflüssen. Aus diesen Gründen kann daher trotz UV-Speziallackierung leider keine genaue Haltbarkeitsdauer hinsichtlich der Druckfarbbeständigkeit gegeben werden. Eine absolute Lichtechtheit der Druckprodukte ist insoweit nicht gegeben.
- Vorgelagerter Warn-Hinweis für Video-Überwachung: Unterstützt den Verweis auf weiteres Informationsmaterial und damit den datenschutzkonformen Betrieb einer Videoüberwachungsanlage nach DSGVO und BDSG.
- Auch für den datenschutzkonformen Betrieb von Dummy-Kameras und außerbetrieb-genommenen Videoüberwachungsanlagen geeignet
- Größe: ca. 10 x 10 cm (HxB), Dicke: ca. 3,5 mm
- Material: Alu-dibond (Aluminiumplatten außen und harter Kunststoffkern in der Mitte), optimal für hohe Stabilität und geringes Gewicht
- Überzogen mit Speziallackierung gegen Witterungs- und UV-Einflüsse
- mit witterungsbeständiger UV-Tinte bedruckt: Für den Innenbereich und auch für den Außenbereich geeignet
- Das Primezert DSGVO Datenschutz-Hinweis-Schild zur Video-Überwachung besitzt beidseitig eine Oberfläche aus gebürstetem Aluminium sowie einen schwarzen Kunststoffkern und ist daher so edel wie stabil